Privates und öffentliches Baurecht

Das private Baurecht regelt die Beziehungen der Bauparteien unter sich, während das öffentliche Baurecht das Verhältnis zwischen Bürger und den zuständigen Behörden regelt.

Im öffentlichen Baurecht vertritt die Kanzlei Prochnow – Mohr Grundstückseigentümber, Bauträger- und Entwicklungsgesellschaften sowie kommunale Gebietskörperschaften in Bauleitplanungsverfahren.

Unsere anwaltliche Beratung im privaten Baurecht beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung. Ein mit anwaltlicher Hilfe erstelltes Vertragswerk, welches den zu erbringenden Leistungsumfang zwischen allen Parteien möglichst umfassend beschreibt, reduziert regelmäßig das Risiko von Baustreitigkeiten erheblich.