Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Dr. Peter Mohr berät Sie umfassend vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie und stehen Ihnen bei der Abwicklung und Überwachung der Verträge sowie einer gegebenenfalls notwendigen Rückabwicklung zur Seite.

Insofern Sie eine bereits vermietete Immobilie erwerben, kommt es entscheidend auf eine detaillierte Überprüfung der bestehenden Verträge und deren Übernahme durch den Erwerber an.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften stehen Kostenverteilung, Haftung, Instandhaltungspflichten und Verwalterverträge im Mittelpunkt unserer beratenden Tätigkeit.

Auch bei Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, bei Eintragung von Zwangssicherungshypotheken oder bei Teilungsversteigerungen stehen wir Ihnen zur Seite.