ERBRECHT – wir beraten sie kompetent zu ihren Rechten und Pflichten

Rechtsanwalt Dr. Peter Mohr berät Sie umfassend und kompetent zu den Themen gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Ausschlagung der Erbschaft, Erbenhaftung, Erbschein und bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Ein Testament kann nach deutschem Recht entweder eigenhändig oder vor einem Notar errichtet werden. Insoweit sie die eigenhändige Errichtung eines Testamentes ins Auge gefasst haben, beraten wir Sie über Inhalt und Formerfordernisse. Auch die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erläutern wir Ihnen gerne.

Wenn es zu einem Erbfall gekommen ist und Sie Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft sind bzw. werden, vertreten wir Sie gerne und machen die Ihnen zustehenden Ansprüche umfassend und sachgerecht geltend. Es können aber auch Pflichtteilsansprüche in Betracht kommen, wenn Sie enterbt wurden oder nur einen geringeren als den Ihnen nach dem Gesetz zustehenden Erbanteil eingesetzt wurden. Für diesen Fall muss in der Regel erst einmal der Umfang des Nachlassvermögens ermittelt und der Ihnen zustehende Anspruch berechnet werden, wobei auch Schenkungen, die zuvor an den Erben oder Dritte durch den Erblasser erfolgt sind, zu berücksichtigen sind.

Wir sind bemüht, die Ansprüche im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder auch Pflichtteilsansprüche grundsätzlich außergerichtlich zu regeln und zu erledigen. Wir werden Sie aber – wenn sich dies als notwendig erweist – auch in einem Rechtsstreit vor allen deutschen Gerichten vertreten.