Familienrecht – Ihr Partner für alle Rechtsfragen

Trennung und Scheidung werfen vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf, die Beratungsbedarf auslösen: Schuldet ein Partner dem anderen Unterhalt? Wie ist der Umgang mit den Kindern zu regeln, wer kommt für ihren Unterhalt auf? Was geschieht mit der gemeinsam gemieteten Wohnung oder dem gemeinsamen Einfamilienhaus? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wer kommt für die gemeinsamen Schulden auf?

Die Kompliziertheit der rechtlichen Regelungen und der Umfang der zu beachtenden Rechtsprechung macht in aller Regel eine anwaltliche Beratung/Vertretung unabdingbar. Dies gilt in besonderem Maße für die Ermittlung und Durchsetzung des vom anderen Ehepartner zu zahlenden Trennungsunterhalts- und des nachehelichen Unterhalts sowie des Kindesunterhalts.

Auch die Ausgestaltung des Sorgerechts und des Umgangsrechts des Elternteils, bei dem nach einer Trennung die gemeinsamen Kinder nicht leben, ist oftmals konflikt-beladen und macht anwaltliche Beratung und Vertretung notwendig.

Weiterhin hat das eheliche Güterrecht, insbesondere die Vermögensauseinanderset-zung und der Zugewinnausgleich vielfach zentrale Bedeutung, da es neben dem Unterhaltsrecht und dem Recht des Versorgungsausgleichs die spätere wirt-schaftliche Lebensstellung der Ehegatten maßgeblich prägt.

Zur Lösung dieser Fragen streben wir möglichst einvernehmliche Regelungen an, welche die Interessen beider Ehepartner angemessen berücksichtigen und oft langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden. Dies gilt gleicher-maßen für -vorsorgende- Eheverträge, die die wesentlichen Folgen einer Trennung und Scheidung regeln.

In diesen Fällen erarbeiten wir unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Ansprüche unseres Mandanten ein Konzept und bereiten die vertraglichen Regelungen -erforderlichenfalls in Kooperation mit Steuerberatern und Notaren- vor.

Kommt keine Einigung zu Stande, vertreten wir Sie bei der gerichtlichen Geltend-machung Ihrer Ansprüche bzw. bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Hierfür sind wir bei allen Amts- und Oberlandesgerichten zugelassen. Dies gilt auch für das Scheidungsverfahren.

Wenn Sie die Kosten eines Scheidungsverfahrens oder eines sonstigen familien-gerichtlichen Verfahrens nicht aus eigenen Mitteln tragen können, kann Verfahrens-kostenhilfe beantragt werden.

Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist der Elternunterhalt, namentlich die Frage, ob Kinder verpflichtet sind, für ihre Eltern Unterhalt zu leisten, z.B. wenn diese in einem Altenheim leben und die anfallenden Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und der Sozialhilfträger diese gegen die Kinder geltend macht.

Zudem befassen wir uns mit Unterhaltsabänderung, Versorgungsausgleich, d.h. der
Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, Vaterschafts-feststellung und Vaterschaftsanfechtung,

Rechtsanwalt Dr. Peter Mohr
Fachanwalt für Familienrecht

Dr. Peter Mohr ist überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Die laufende Beobachtung der sich wandelnden Rechtsprechung und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gewährleisten ein fundiertes Fachwissen und eine effektive Interessenvertretung.